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Unterschied zwischen Common Law und Equity Law

Gertrud Hurck • 17. Juni 2020

Das englische Rechtssystem


Bis Wilhelm der Eroberer 1066 England eroberte, galt in England das Gewohnheitsrecht der germanischen Stämme der Sachsen, Angeln, Jüten und Dänen, das sich von Ort zu Ort unterschied. Nach der Eroberung entwickelten sich unterschiedliche parallele Zuständigkeiten von königlichen und nicht königlichen Gerichten, die mit der Zeit im Common Law zu einem einheitlichen Rechtssystem zusammengefasst wurden, das für ganz England galt und auch für Neuerungen offen war. Nur im Fall von Eheprozessen und bei Fragen der Kirchenzucht blieben die Kirchengerichte zuständig.

Während sich später im Kontinentaleuropa das römische bzw. kanonische Recht ausbreitete, bestand in England wegen des bereits ausgebildeten Rechtssystems keine Notwendigkeit mehr, die römisch-kanonischen Regeln zu übernehmen. In Schottland hingegen wurde das römisch-kanonische gemeine Recht übernommen.

Im deutlichen Unterschied zu den kontinentalen Rechtssystemen mussten englische Kläger einen Writ beantragen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Wort Writ ist etymologisch mit dem englischen Verb „to write“ (schreiben) verwandt. Ein Writ begründete jedoch keinen rechtlichen Anspruch, sondern war lediglich ein schriftlicher Befehl des Königs an den Sheriff der Grafschaft des Beklagten, prozesseröffnende Maßnahmen einzuleiten (z.B. die Vorladung des Beklagten oder die Einberufung einer Jury). Für den Writ war die Form streng festgelegt und Auswahl des richtigen Writ war von zentraler Bedeutung, denn wenn man den falschen Writ ausgewählt hatte, musste der Antrag abgewiesen werden. Dies ist der Grund für die große Bedeutung des Verfahrensrechts im englischen Rechtssystem.

Aufgrund dieses Systems kamen viele Rechtssuchende nicht zu ihrem Recht und wandten sich daher direkt an den König - als Garant für Gerechtigkeit - mit der Bitte um Unterstützung, um ein Urteil zu erwirken, dass zwar nicht den Grundsätzen des Common Law, wohl aber den Geboten von Moral und Gewissen entsprach. Der König beauftragte seinen Kanzler („Chancellor“) mit der Entscheidung über diese Fälle, die immer häufiger vorkamen und mit der Zeit ihren Ausnahmecharakter verloren. Auf diese Weise entwickelte sich mit dem Court of Chancery eine zweite Rechtsprechung mit der Bezeichnung Equity Law (Billigkeit), um die Härten des Common Law auszugleichen. 

1873 wurde der Judicature Act erlassen, der eine große Reform des prozessualen Rechts und des Gerichtsverfassungsrechts darstellte. Das System wurde vereinheitlicht, damit alle englischen Gerichte die Grundsätze des Common Law und der Equity berücksichtigen und anwenden. Die Common Law-Gerichte und der Court of Chancery wurden zu einzelnen Kammern eines neuen High Court of Justice. Auch die verschiedenen Writs wurden zu einem allgemeinen Writ of Summons vereinheitlicht, so dass sich Kläger nicht mehr auf einen bestimmten Writ festlegen mussten und damit nicht mehr Gefahr liefen, das Verfahren nur aufgrund eines reinen Formfehlers zu verlieren.
1999 trat eine neue Zivilprozessordnung in Kraft - der Writ als prozesseinleitende Maßnahme wurde zugunsten des heutzutage verwendeten „Claim Form“ abgeschafft. 

Das heutige englische Recht besteht grundsätzlich aus dem Case Law, also dem auf in Jahrhunderten getroffenen Gerichtsentscheidungen aufbauende Recht, und dem Statute Law, dem vom Gesetzgeber geschaffene Recht. Das Case Law beruht auf der Vorstellung, dass sich eine neue Entscheidung grundsätzlich und verbindlich an einer vorangegangenen Entscheidung orientieren muss. Auf diese Weise haben gerichtliche Entscheidungen in England Gesetzeskraft. Darüber hinaus sind untere Gerichte an die Entscheidungen höherer Gerichte gebunden, wobei die Entscheidungen der höheren Gerichte solange bindend sind, bis sie durch ein noch höher stehendes Gericht oder die Gesetzgebung außer Kraft gesetzt werden. Ziel des Statute Law ist es, das Case Law zu ergänzen und zunehmend zu ersetzen sowie gegebenenfalls vorliegende Unklarheiten zu beseitigen und bestehende Lücken zu füllen. Dabei unterscheidet man zwischen Acts of Parliament (entsprechen den deutschen Gesetzblättern) und der so genannten Delegated Legislation (von Ministern und anderen Regierungsstellen erlassene Verordnungen).

von Gertrud Hurck 7. Juni 2023
In Frankreich ist der Hochschulbereich sehr differenziert und bietet eine Vielzahl von Abschlüssen, von denen einige allerdings nicht staatlich anerkannt sind. Zur Orientierung wird das erreichte Studienniveau nach der Formel Bac+ (Abitur + Jahre des begonnenen Studiums), also nach Anzahl der Studienjahre ( Bac+1, Bac+2, etc.) bezeichnet. Die Institutionen, die ein solches Studium anbieten, können wie folgt unterteilt werden: INSTITUTS UNIVERSITAIRES DE TECHNOLOGIE (IUT) Die universitären Institute für Technologie sind zwar an staatliche Universitäten angegliedert, bilden aber relativ eigenständige Einheiten. Sie bieten Kurzstudiengänge ( filières courtes ) im Bereich Handel, Industrie und Dienstleistungen an. Diese sind fach- oder berufsorientiert und sollen einen schnellen Einstieg ins Berufsleben ermöglichen oder aber Grundbaustein für ein Aufbaustudium sein. Die Studiengänge dauert üblicherweise 2 bis 3 Jahre schließen mit einem BTS, BUT, DEUST oder BTSA-Abschluss ab. Aufgrund der Pflichtpraktika, die fester Bestandteil der Kurzstudien sind, haben die Absolventen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Brevet de technicien supérieur (BTS) Dieser berufsorientierte Abschluss wird nach einem zweijährigen Studium an einer Fachoberschule ( lycée professionnel ) oder einem Gymnasium ( lycée ) verliehen, in dem Führungskräfte für den tertiären Sektor ausgebildet werden. Das Studium mit Abschluss BTS en alternance bietet darüber hinaus eine duale Ausbildung mit Lehre in einem Betrieb. Bachelor universitaire de technologie (BUT) Dieser berufsorientierte Abschluss wird an den IUT erworben und bietet neben der praktischen auch eine fundierte theoretische Ausbildung. Die meisten Absolventen setzen ihr Studium im Rahmen einer Licence professionelle erfolgreich fort. UNIVERSITÄTEN Das Studium an den Universitäten gliedert sich in drei große Abschnitte – cycles - entsprechend der deutschen Unterteilung in Grund-, Haupt- und Aufbaustudium. Der 1er cycle umfasst zwei Studienjahre (vier Semester) und dient der Einführung in ein Studienfach sowie dem Erwerb erster Grundkenntnisse. Der 2ème cycle umfasst die beiden folgenden Jahre und dient zur Vertiefung der bis dahin erworbenen Kenntnisse sowie einer ersten Spezialisierung. Nach dem ersten der Studienjahre erwerben die Studierenden den Abschluss Licence( Bac+3), nach dem zweiten den Abschluss Master 1 (Bac+4) hier kann sich noch ein einjähriges praxisorientiertes Aufbaustudium anschließen, das mit dem Master 2 endet. Da die Studienplatzanzahl für Aufbaustudiengänge des 3ème cycle limitiert sein kann, werden Bewerber über Eignungsprüfungen (sélection sur épreuve) oder in Aufnahmegesprächen ( sélection sur entretien ) ausgewählt. GRANDE ECOLES Die Grandes Écoles (oder auch Écoles supérieures genannt) wurden Mitte des 18. Jahrhunderts mit der Idee gegründet, hochqualifizierte Fachbeamte für den Staat auszubilden und die industrielle Entwicklung Frankreichs voranzutreiben. Inzwischen sind neben den staatlichen Einrichtungen der ersten Generation viele hervorragende private Schulen entstanden, die meistens auf eine oder wenige Fachrichtungen spezialisiert sind. Die Gemeinsamkeit aller Grandes Écoles liegt im Auswahlverfahren ( concours ), das für die Zulassung durchlaufen werden muss. Als Vorbereitung werden an den Gymnasien ( lycées ) zweijährige classes préparatoires in den Bereichen Naturwissenschaft, Wirtschaft oder Literatur angeboten. ÉCOLES SPÉCIALISÉES Für medizinische Studiengänge sowie für Kunst, Musik und Architektur gibt es spezialisierte Hochschulen Hinzu kommen Ausbildungen für die Bereiche Journalismus, Kommunikation, Comic, Computeranimation, Videospiele und darstellende Kunst oder auch Gesundheits- und Sozialwesen. Auch hier gibt es ein Aufnahmeverfahren bestehend aus einer schriftlichen Prüfung ( concours ), einer Bewerbungsmappe (dossier) und einem Aufnahmegespräch ( entretien ). Die Abschlüsse dieser Einrichtungen sind zum Teil staatlich anerkannt, zum Teil stellen die Écoles spécialisées auch eigene Abschlüsse aus ( Certificats d’établissement ), die allerdings nicht immer vom Bildungsministerium anerkannt werden. Die Dauer des Studiums beträgt zwischen zwei und fünf Jahren.
von Gertrud Hurck 18. Januar 2023
Der amerikanische Trust Ein Trust ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem Güter von einem Treuhänder ( trustee ) für einen oder mehrere Begünstigte verwaltet werden. Dabei können verschiedene Zwecke verfolgt werden: Lebzeitige Trusts ( living trust, inter vivos trust ) werden häufig als Mittel der Nachlassplanung ( estate planning ) als Alternative oder Ergänzung zum Testament verwendet oder werden zu steuerlichen Zwecken errichtet. Testamentarische Trusts ( testamentary trust ) dienen oftmals dem Schutz minderjähriger oder verschuldeter Erben. Grundstruktur des Trusts Ein Trust entsteht, indem der • Errichter ( grantor , auch als settlor, creator oder trustor bezeichnet) Bestandteile seines Vermögens in einer Treuhandurkunde ( trust deed ) an den • Treuhänder ( trustee ) überträgt, der diese Vermögensgegenstände ( trust assets, trust property ) zugunsten eines oder mehrerer • Begünstigten ( beneficiary ) treuhänderisch für einen bestimmten Zweck verwaltet. Im Außenverhältnis verfügt der Treuhänder über alle Rechte (legal title) am Vermögen des Trusts, darf diese jedoch nur im Rahmen seiner Befugnisse, Aufgaben und Pflichten ausüben. Der Errichter kann dabei auch gleichzeitig Treuhänder und Begünstigter sein - in diesem Fall bedarf es keiner Vermögensübertragung, sondern nur einer einseitigen Erklärung ( trust declaration ). Errichten mehrere Personen einen gemeinschaftlichen Trust ( joint trust ) oder ist der Errichter nicht der alleinige Treuhänder, wird das Dokument in der Regel als Trust-Vereinbarung ( trust agreement ) bezeichnet. Üblicherweise wird die Unterschrift unter dem trust document von einem US-amerikanischen Notar ( notary public ) beglaubigt. Übertragung von Vermögen auf einen Trust Auf einen lebzeitigen Trust wird häufig zunächst lediglich ein symbolischer Betrag, z.B. 10 US-$, übertragen. Ein solcher nicht-ausgestatteter Trust ( unfunded trust ) wird entweder direkt im Anschluss durch gesonderte, lebzeitige Übertragung oder auf den Tod ausgestattet. Oft befindet sich im Annex zum Trust eine Aufstellung des Treuhandvermögens, die jedoch weder richtig noch vollständig sein muss. Neben der Treuhandurkunde wird üblicherweise ein pour-over will errichtet, in dem testamentarisch festgelegt wird, dass das im Nachlass befindliche Vermögen auf den Treuhänder übergehen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass Vermögen, das aus gleich welchem Grund zu Lebzeiten nicht in den Trust eingebracht wurde, nach den Regeln der Treuhandurkunde verteilt wird. Ausgestaltung des Trusts Abhängig von Art und Zweck können Trusts sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. So kann der Errichter einen unwiderruflichen ( irrevocable ) oder einen widerruflichen ( revocable ) Trust begründen. Bei einem widerruflichen Trust behält sich der Errichter weiterhin die Verwendung des Einkommens ( income ) und den Zugriff auf das Trustvermögen ( capital ) zu Lebzeiten vor Bei vielen Trusts in Kalifornien behält sich der Errichter den jederzeitigen Widerruf ( revocable trust ) vor und benennt sich selbst als trustee ( grantor trust ). Auf den Tod führt dann der nachfolgende Treuhänder ( successor trustee ) die Verteilung ( distribution ) durch, wobei ihm der Errichter hierzu entweder genaue Vorgaben zur Verteilung gemacht hat ( strict trust ) oder ihm Ermessen eingeräumt hat ( discretionary trust ). Dem Errichter steht es außerdem frei, die Begünstigung nach seinen Vorstellungen zu gestalten und beispielsweise den Treuhänder damit beauftragen, dem Begünstigen • einen monatlichen Betrag • alle Einkünfte ( income ) und/oder • den Vermögensstamm ( principle ) in einem Betrag oder in Raten (bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen) • oder nach seinem Ermessen ( discretionary trust ) auszuzahlen. Der Errichter kann auch verfügen, dass zunächst eine Person begünstigt werden soll und nach deren Tod eine andere Person. So kann beispielsweise zunächst der überlebende Ehegatte das Einkommen des Trusts bekommen und das restliche Vermögen fällt nach seinem Tod an eine Drittpartei, wie z.B. die Kinder ( residuary beneficiary ). In manchen Fällen soll der Nachfolge-Treuhänder ( successor trustee ) nach dem Tod des Errichters das Vermögen zugunsten der Familie weiter verwalten ( family trust ). Die Parteien des Trusts Der/die Treuhänder Der Treuhänder, der eine natürliche oder juristische Person sein kann, hat die Befugnis und die Verpflichtung, das Trustvermögen in Übereinstimmung mit den Trustbestimmungen und den ihm auferlegten besonderen Verpflichtungen zu verwalten, zu verwenden oder darüber zu verfügen. Der Trustee hat über seine Tätigkeit daher umfassend Rechenschaft abzulegen. Geht das Trustvermögen unter oder kommt es dem Trustee abhanden, kann der Beneficiary unter Umständen die Rückgabe entsprechender Vermögenswerte an den Trust verlangen. Dabei ist der Treuhänder primär den Begünstigten verpflichtet und hat grundsätzlich nicht die Interessen des Errichters zu wahren. Sollten alle Treuhänder wegfallen, geht der Trust nicht unter, sofern der Errichter nicht ausdrücklich in der Trusturkunde bestimmt hat, dass nur ein ganz bestimmter Treuhänder eingesetzt werden kann. Der/die Begünstigte/n Der Begünstigte ist die aus dem Trust begünstigte Person. Die Begünstigung kann bereits mit der Vermögensübertragung erfolgen oder aber auch erst mit dem Tod des Errichters. Der Anspruch des Begünstigten ( beneficiary title ) richtet sich sowohl auf die ihm zustehenden Leistungen aus dem Trustvermögen als auch auf die pflichtgemäße Verwaltung des Trusts durch den oder die Treuhänder. Allen Begünstigten steht ein grundsätzliches Recht auf Auskunft über die Verhältnisse im Trust zu, der Treuhänder ist nicht befugt, Begünstigte von seiner Auskunfts- bzw. Rechenschaftspflicht auszuschließen. Der Protector Obwohl dies keine zwingende Voraussetzung ist, kann der Errichter einen Protector bestellen, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Treuhänders gemäß der Trusturkunde zu überwachen. Der Protektor eines Trusts ist eine unabhängige Partei, die kein Treuhänder ist, aber gemäß der Treuhandurkunde Befugnisse erhält, wie z.B. ein Vetorecht bei bestimmten Verwaltungshandlungen des Treuhänders. Häufig ist der Protektor ein vertrauenswürdiger und qualifizierter Fachmann, der bereits eine Beziehung zum Errichter oder seiner Familie hat, wie z. B. ein Anwalt oder Finanzberater.
von Gertrud Hurck 30. November 2022
Eigentlich gibt es gar kein „amerikanisches Erbrecht“, weil Erbschaften in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen US-Bundesstaaten fallen, deshalb müsste man eigentlich vom texanischen, kalifornischen usw. Erbrecht sprechen. Die Anforderungen an die Erstellung eines rechtswirksamen Testaments ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften für die Abwicklung von Erbschaften sind in den USA je nach Region recht unterschiedlich. Zur Angleichung der Rechtssysteme wurde ein Muster-Gesetz, der Uniform Probate Code, entwickelt, der allerdings bisher nur von Alaska, Arizona, Colorado, Hawaii, Idaho, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Montana, Nebraska, New Jersey, New Mexico, North Dakota, South Carolina, South Dakota, U.S. Virgin Islands und Utah ganz oder teilweise umgesetzt wurde. Das Erbrecht der USA ist vom Grundsatz vom Prinzip der Testierfreiheit bestimmt, d.h. der Erblasser ist im Grundsatz in der Gestaltung seines Testaments frei. Er kann z.B. - eine besondere Zuwendung ( specific gift ), - eine Zuwendung auf den Rest ( residuary gift ), - wer der Nachlassverwalter sein soll, etc. anordnen. Während in Deutschland das Rechtsprinzip des „Direkterwerbs“ gilt – d.h. die Erben treten sofort und direkt in die Rechtspositionen des Verstorbenen ein – gilt in Rechtsordnungen, in denen das Common Law gilt, wie Großbritannien, Australien und auch den meisten US-amerikanischen Bundesstaaten, das Rechtsprinzip des Erbschaftsverwaltung ( administration of the estate ), was bedeutet, dass der Nachlass ( estate ) in der Regel auf den Nachlassverwalter übergeht, der diesen wie im Testament bestimmt verteilt. Wird dieser Nachlassverwalter im Testament bestimmt, heißt er executor oder in einigen Staaten auch personal representative (meistens einer der Begünstigten, häufig aber auch ein Dritter, etwa ein Rechtsanwalt oder Freund), ansonsten administrator . Nachdem das Nachlassgericht ( probate court ) die Gültigkeit des Testaments geprüft hat, stellt es dem administrator bzw. executor eine Urkunde aus, nämlich den „ Letter of Administration “, wenn es kein Testament gibt (und damit die gesetzliche Rechtsfolge eintritt) oder den „ Letters Testamentary “, wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, und bestellt damit den administrator bzw. executor zum Nachlassverwalter. Dieser bezahlt dann zuerst einmal alle Verbindlichkeiten, inklusive der Erbschaftssteuer, erfüllt Vermächtnisse (soweit vorhanden) und verteilt erst danach den Restnachlass (residuary estate) unter den Begünstigten ( beneficiaries ). Dabei muss er die Begünstigten in aller Regel weder um Erlaubnis fragen, noch einzelne Maßnahmen mit diesen abstimmen, haftet aber natürlich für wirtschaftlich unsinnige Handlungen sowie für Verstöße gegen die Verfügungen im Testament. In den USA sind Testaments-Ersatzgeschäfte (will substitutes) für den Übergang des Vermögens von Todes wegen „außerhalb des Nachlasses“ weit verbreitet. Der lebzeitige Trust ( living trust ), bei dem Vermögensgegenstände einem Treuhänder zur Verwaltung zugunsten von Begünstigten übertragen werden, ist ein verbreitetes Mittel zur Nachlassplanung, daneben gibt es auch das Überfließ-Testament ( pour-over will ), bei dem der Nachlass auf einen Trust übertragen und nach dessen Regeln verwaltet bzw. verteilt wird. Darüber hinaus bietet die joint-tenancy die Möglichkeit, dass ein Vermögensgegenstand (z.B. ein Konto oder ein Haus) mehreren Personen gemeinschaftlich gehört und im Falle des Todes eines der Partner der Anteil des Erstversterbenden dem Überlebenden auf den Tod anwächst, und zwar ohne eine förmliche Nachlassverwaltung. Eine weitere, in den USA durchaus übliche Möglichkeit, ist eine Vereinbarung mit der Bank oder einem anderen Finanzinstitut, dass ein Guthaben im Falle des Todes an eine bestimmte Person zu zahlen ( payable on death account ) bzw. Wertpapiere auf diese Person zu übertragen sind ( transfer on death account ).
von Gertrud Hurck 6. September 2022
DAS FRANZÖSISCHE SCHEIDUNG SVERFAHREN Scheidungswillige Paare haben im französischen Recht vier Möglichkeiten, ihre Ehe zu beenden: die außergerichtliche, einvernehmliche Scheidung mit Einigung über die Scheidungsfolgen (Scheidungsreform 2017) die einvernehmliche Scheidung ohne Einigung über die Scheidungsfolgen die Scheidung wegen endgültiger Zerrüttung der Ehe die Scheidung wegen Verschulden DIE AUßERGERICHTLICHE EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG MIT EINIGUNG ÜBER DIE SCHEIDUNGSFOLGEN Seit dem 1. Januar 2017 kann die einvernehmliche Scheidung ( divorce par consentement mutuel ) in Frankreich außergerichtlich („privatrechtlich“) erfolgen. Sind sich die Ehepartner in allen Punkten einig, beantragen sie beim Familiengericht gemeinsam die Scheidung und unterzeichnen zu diesem Zweck einen von einem Anwalt verfassten Scheidungsvertrag, der ggf. auch die notarielle Aufteilung ihres unbeweglichen Vermögens enthält und die Scheidungsfolgen regelt, d.h. eheliche Wohnung, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern und Unterhalt, Ehegattenunterhalt und güterrechtliche Konsequenzen. Bei der Verhandlung prüft das Familiengericht lediglich, ob die Ehepartner mit dem Scheidungsvertrag weiterhin einverstanden sind. Ist dies der Fall, wird der Scheidungsvertrag gerichtlich anerkannt und die Scheidung ausgesprochen. DIE EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG OHNE EINIGUNG ÜBER DIE SCHEIDUNGSFOLGEN Bei dieser Art der Scheidung ( divorce accepté ) stellen entweder beide Ehepartnern gemeinsam den Scheidungsantrag oder nur einer von ihnen beantragt die Scheidung, wobei der Antrag von dem anderen akzeptiert wird. Im Unterschied zu der vorgenannten einvernehmlichen Scheidung besteht zwar zwischen den Ehepartnern Einverständnis darüber, dass sie sich scheiden lassen wollen, aber keine Einigkeit bezüglich der Scheidungsfolgen - diese müssen anschließend gerichtlich ( juge aux affaires familiales ) geregelt werden. DIE SCHEIDUNG WEGEN ENDGÜLTIGER ZERRÜTTUNG DER EHE Die Scheidung wegen endgültiger Zerrüttung der Ehe ( divorce pour altération définitive du lien conjugal ) wird von einem der Ehepartner beantragt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und die Ehepartner weiterhin die Absicht haben, sich zu trennen. Diese Art der Scheidung kann außerdem ausgesprochen werden, wenn ein Scheidungsantrag wegen Verschuldens abgewiesen worden ist; in diesem Fall muss die Zweijahresfrist nicht relevant. DIE SCHEIDUNG WEGEN VERSCHULDEN Artikel 242 des französischen Zivilgesetzbuchs sieht eine Scheidung wegen Verschuldens ( divorce pour faute ) in den Fällen vor, in denen ein Ehepartner dem Gericht nachweist, dass der andere Ehepartner schwerwiegend oder wiederholt gegen seine ehelichen Pflichten verstoßen hat. Dabei sind die mit der Ehe verbundenen Pflichten in §§ 212 bis 215 des französischen Zivilgesetzbuchs festgelegt: Mit der Eheschließung verpflichten sich die Ehepartner zur Lebensgemeinschaft; Sie gewährleisten gemeinsam die moralische und materielle Ausrichtung der Familie und sorgen für die Erziehung der Kinder und deren Vorbereitung auf die Zukunft; Sie schulden sich gegenseitig Respekt, Treue, Hilfe und Beistand; Sie sind verpflichtet, entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten ihren Beitrag zu den Kosten der Haushaltsführung beizutragen, soweit nichts Anderweitiges geregelt in einem Ehevertrag worden ist, Daraus folgt, dass die folgenden Dinge als Verstoß gegen die ehelichen Pflichten gelten beispielsweise: Ehebruch und Untreue Vernachlässigung der Kinder, Auszug aus der ehelichen Wohnung wobei die Beurteilung im Ermessungsspielraum des Gerichts liegt. Die Verfehlung muss einem der Ehepartner zugeordnet werden können, der sich seiner Verfehlung bewusst ist.
von Gertrud Hurck 5. April 2022
Haben die Eheleute im Rahmen eines Ehevertrages keinen anderen Güterstand gewählt als Gütergemeinschaft oder Gütertrennung (soweit zwischen ihnen nicht Gütertrennung als außerordentlicher Güterstand gilt, Art. 181 ZGB), werden ihre vermögensrechtlichen Beziehungen entsprechend den Bestimmungen der Errungenschaftsbeteiligung geregelt (Art. 196 – 220 ZGB). Der Wirkung nach unterscheidet sich die Errungenschaftsbeteiligung in der Ehe nicht erheblich von der Gütertrennung: Gemäß Art. 201 ZGB verwalten und nutzen die Eheleute ihr jeweiliges Vermögen innerhalb der gesetzlichen Schranken und verfügen darüber. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich im Wesentlichen aus den allgemeinen Wirkungen der Ehe, wie beispielsweise der Beschränkung der Verfügungsbefugnis über bestimmte Vermögenswerte gemäß Art. 178 ZGB. Wer vorgibt, ihm gehöre ein Vermögenswert allein, muss dafür einen Beleg vorweisen, ansonsten wird vom Miteigentum beider Ehegatten ausgegangen (Art. 200 Abs. 1 und 2 ZGB). Gemäß Art. 202 ZGB haften die Eheleute grundsätzlich nur für die eigenen Schulden, unabhängig davon, wie diese entstanden sind. Die Besonderheit der Errungenschaftsbeteiligung zeigt sich erst bei der Auflösung: zu diesem Zeitpunkt erfolgt ein wertmäßiger Ausgleich der Errungenschaft, welche die jeweiligen Eheleute während der Ehe erworben haben. Hier wird zwischen dem ehelichen Vermögen in der Errungenschaft und dem Eigengut der jeweiligen Ehepartner unterschieden. Errungenschaft sind gemäß Art. 197 Abs. 1 ZGB die Vermögenswerte, die ein Ehepartner während der Dauer des Güterstands entgeltlich erwirbt, wie insbesondere das Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsleistungen, Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit, die Erträge des Eigenguts und Ersatzanschaffungen für die Errungenschaft (Art. 197 Abs. 2 ZGB). Unter das Eigengut fallen gemäß Art. 198 ZGB im Wesentlichen vier Arten von Vermögensbestandteilen, wie Gegenstände zum ausschließlich persönlichen Gebrauch, Werte, die einem Ehepartner schon zu Beginn des Güterstands gehört haben oder ihm durch ein Erbe oder sonstwie unentgeltlich zufallen. Es können in einem notariellen Ehevertrag auch bestimmte Vermögenswerte zu Eigengut bestimmt werden. Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird durch den Tod eines der Ehepartner, die Scheidung, Trennung oder Ungültigkeitserklärung der Ehe, die Vereinbarung eines anderen Güterstands oder die gerichtliche Anordnung der Gütertrennung aufgelöst (Art. 204, 185 und 189 ZGB). Dabei fallen beim Tod eines Ehepartners oder der Vereinbarung eines anderen Güterstandes Auflösungszeitpunkt und Ereignis zusammen, dagegen wird im Falle der Scheidung, Trennung oder Ungültigkeitserklärung der Ehe oder der gerichtlichen Anordnung der Gütertrennung die Auflösung auf den Tag zurückbezogen, an dem das Begehren eingereicht worden ist. Im Falle der Liquidation des Güterstands nehmen die Ehepartner ihre Vermögenswerte im Besitz des anderen zurück. Steht ein Vermögenswert im Miteigentum und legt einer der Ehepartner Belege für ein besonderes Interesse daran vor, so kann er verlangen, dass er diesen Vermögenswert ungeteilt bekommt und dem Ehepartner eine Entschädigung zugeteilt wird. Anschließend werden die Vermögenswerte der jeweiligen Ehepartner in Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt (Art. 207 ZGB). Was von der Errungenschaft nach Abzug der Schulden übrig bleibt, bildet den Vorschlag. Jedem der Ehepartner steht gemäß Art. 215 Abs. 1 ZGB die Hälfte des Vorschlags des jeweils anderen zu. An einem Rückschlag muss sich der andere Ehepartner nicht beteiligen. Eine Ausnahme bildet das Unternehmen eines der Ehepartner mit seinen Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten, das als Errungenschaft gewertet wird und einer Sonderregelung unterliegt, wobei die nach der Auflösung des ehelichen Güterstandes entstandenen oder erlassenen Schulden als integraler Bestandteil des Unternehmens zum Zeitpunkt der Schätzung zu berücksichtigen sind. Um zu vermeiden, dass ein Ehegatte das Verfahren zur Liquidation des ehelichen Güterstandes herauszögert, damit die Errungenschaften des anderen Ehepartners anwachsen und somit das eigene Miteigentum am Gewinn steigt, oder durch ein verzögertes Verfahren den Wert seines Unternehmens und damit das Miteigentum des anderen Ehegatten an den Errungenschaften mindert, kann sich der andere Ehepartner auf hypothetische Einkünfte berufen, die dem Unternehmerehegatten anzurechnen sind.
von Gertrud Hurck 5. April 2022
In Frankreich fasst das Arbeitsgesetz (Code du Travail) die meisten Gesetze und gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsrecht zusammen; daneben regeln noch Tarifverträge und kollektive betriebliche Vereinbarungen die Arbeitsverhältnisse innerhalb eines Betriebes. Gibt es bei der Regelung eines Punktes Kollisionen zwischen kollektiver Vereinbarung und Arbeitsvertrag, gilt diejenige Regelung, die für den Arbeitnehmer am vorteilhaftesten ist. Der Arbeitsvertrag Unbefristete Arbeitsverträge ( Contrat à durée indétermininée - CDI ) für eine Vollzeittätigkeit unterliegen keiner besonderen Formvorschrift, es sei denn, dass dies in einer kollektiven Regelung so vereinbart wurde. Dabei kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden – in diesem Fall ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer vor der Einstellung schriftlich in einer Déclaration préalable à l'embauche - DPAE über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses informieren. Dieses Dokument ist für die französische Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge und Familienleistungen ( URSSAF ) bestimmt. Sollte es zu einem Streit kommen, kann damit in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht ( Conseil de prudhommes ) nachgewiesen werden, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Bei den folgenden Verträgen ist dagegen die Schriftform zwingend vorgeschrieben: • Befristete Verträge ( Contrats à durée déterminée - CDD ), • Teilzeitverträge ( Contrats de travail à temps partiel - CDD und CDI ), • Zeitarbeitsverträge ( Contrats de travail temporaire ), • Abrufverträge, unständige Beschäftigungsverhältnisse ( Contrats de travail intermittent ), • Ausbildungsverträge ( Contrats d'apprentissage ) • Professionalisierungsverträge ( Contrats de professionalisation ) • Eingliederungsverträge ( Contrats unique d'insertion ) Befristete Arbeitsverträge ( Contrat à durée determinée - CDD ) können in Frankreich nur für die Ausführung einer bestimmten und zeitlich begrenzten Aufgabe geschlossen werden, wie beispielsweise o bei einem vorübergehenden höheren Arbeitsanfall im Betrieb o zur Vertretung eines vorübergehend fehlenden Mitarbeiters o Saisonarbeitsverträge und „ Contrats d'usage " (befristete Verträge, die ohne Einschränkung mehrmals verlängert werden können) o im Bereich der Bildung und Berufsausbildung Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich geschlossen werden und bestimmte vorgeschriebene Vertragsbestandteile, wie den Grund für die Befristung, enthalten (Art. L1242-12 Code du Travail). Sind die vorgeschriebenen Vertragsbestandteile nicht vorhanden, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein befristete Vertrag kann einmal verlängert werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses eine Verlängerung vereinbaren oder die Aufgabe, für welche der Arbeitnehmer eingestellt wurde, bis zum Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit nicht abgeschlossen wurde, vorausgesetzt dass die maximal zulässige Höchstdauer der Befristung durch die Vertragsverlängerung nicht überschritten wird. Vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kann ein befristeter Arbeitsvertrag nur dann ohne beiderseitige Zustimmung der Parteien beendet werden, wenn eine der Parteien einen schwerwiegenden Fehler begangen hat oder in einem Fall höherer Gewalt. Bei befristeten Arbeitsverträgen, die nicht verlängert werden bzw. die nicht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt worden sind, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung ( indemnité de fin de contrat oder auch indemnité de précarité ) in Höhe von 10 % seines Bruttolohns. Die Entschädigung wird gleichzeitig mit dem letzten Lohn ausgezahlt. Arbeitsbedingungen Die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit beträgt maximal 35 Stunden pro Woche. Das Gesetz zum Schutz der Arbeit ( Loi de sécurisation de l'emploi ) vom 14. Juni 2013 legt eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 24 Stunden fest (Teilzeitarbeit), allerdings kann auf Wunsch des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen auch eine geringere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart werden. Außerdem fallen die folgenden Personen nicht unter diese Regelung: o Personen unter 26 Jahren, die noch im Studium sind o Arbeitnehmer in Eingliederung o von Privatpersonen eingestellte Arbeitnehmer. Überstunden sind unter bestimmten Bedingungen und gegen Zahlung eines zusätzlichen Arbeitslohns bzw. unter Einhaltung gleichwertiger Ruhezeiten (soweit tariflich vorgesehen) zulässig. Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt. Nach sechs Stunden ununterbrochener Arbeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine zwanzigminütige Pause. Vertragliche Vereinbarungen können längere Pausenzeiten festlegen. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit steht Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu (L3131-1 Code du Travail), wobei Arbeitnehmer pro Woche maximal sechs Tage hintereinander arbeiten dürfen (L3132-1 Code du Travail), außer in einem Fall besonderer Dringlichkeit wie Bergungsarbeiten, Arbeiten zur Verhinderung von drohenden Schäden an Maschinen oder zur Reparatur von eingetretenen Beschädigungen (L3132-4 Code du Travail). Die genannten Regelungen gelten außerdem nicht für Führungskräfte (L3111-2 Code du Travail). Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen wöchentlichen Ruhetag, der vorrangig am Sonntag gewährt wird (außer in Betrieben, die sonntags geöffnet sind). Nachtarbeit ist in der Regel zwischen 21.00 und 6.00 Uhr geleistete Arbeitstätigkeit, für die ein Arbeitszeitausgleich und gegebenenfalls ein Lohnausgleich gewährt wird. Nachtarbeitnehmer sind bei der Besetzung eines Tagesarbeitsplatzes zu bevorzugen. Ist Nachtarbeit mit dringenden Familienpflichten nicht vereinbar, können Arbeitnehmer diese ablehnen, ohne dass ihnen dies als Fehler oder als Kündigungsgrund ausgelegt werden darf. Gehalt, Überstunden- und Sondervergütungen Das Gehalt wird frei zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt und im Arbeitsvertrag schriftlich in Form eines Bruttobetrages vereinbart, der den gesetzlich zum jeweiligen Zeitpunkt vorgeschriebenen Mindestlohn pro Stunde ( Salaire minimum de croissance - Smic ) und die tarifvertraglich Lohnvereinbarungen nicht unterschreiten darf. Zu dem Basisgehalt können noch Sachleistungen (geldwerte Vorteile), wie Dienstwagen, und Boni kommen, die ggef. arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt sind. Überstunden werden auf dem Gehaltswege oder durch gleichwertige Ruhezeiten ausgeglichen, soweit dies in entsprechenden Tarifvereinbarungen vereinbart ist. Beiträge und Sozialversicherungen Arbeitnehmer die in Frankreich entgeltliche Tätigkeit ausführen, unterliegen dem französischen Sozialversicherungssystem und zwar auch dann, wenn sich der Geschäftssitz des Unternehmens nicht in Frankreich befindet, ausschlaggebend ist der Ort, wo der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich ausübt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. In Frankreich umfassen die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Zusatzrentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Hinzu kommen die Sozialabgaben Contribution Sociale Généralisée CSG und Contribution au Remboursement de la Dette Sociale CRDS . Krankheit Laut dem französischen Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer in Frankreich im Krankheitsfall nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts durch den Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird das Gehalt ab dem 8. Krankheitstag für die Dauer von 30 Tagen zu 90 % und weiteren 30 Tagen zu 66,66 % fortgezahlt. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hängen ebenfalls von der Betriebszugehörigkeit ab. Die französische Krankenkasse zahlt Arbeitnehmern im Krankheitsfall ab dem 4. Krankheitstag Krankengeld. Zur Berechnung der Höhe des Krankengelds erhält die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber. Nimmt der Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung in ausreichender Höhe an den Arbeitnehmer vor (Entgeltfortzahlung s.o.), so hat der Arbeitgeber Anspruch auf das Krankengeld zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen. In diesem Fall erfolgt die Zahlung des Krankengeldes direkt an den Arbeitgeber. Anderenfalls erhält der Arbeitnehmer das Krankengeld. Urlaub Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, wobei im Gesetz 2,5 Arbeitstage für jeden bei einem Arbeitgeber tatsächlich geleisteten Arbeitsmonat festgelegt sind. Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt 30 Werktage. Die Berechnung des Urlaubs erfolgt nicht innerhalb eines Kalenderjahres, sondern eines Bezugszeitraums. Dieser Bezugszeitraum bildet der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat, um seinen Anspruch auf Urlaub zu erwerben. Er fällt zeitlich nicht mit dem Kalenderjahr zusammen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können auch einen über den gesetzlichen Urlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch vorsehen. Das Urlaubsgeld beträgt entweder ein Zehntel des Bruttoverdienstes des Arbeitnehmers während des Bezugszeitraums beträgt oder dem Gehalt entspricht, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Urlaubszeiträume bestimmen. Er muss dabei zwar gewisse Umstände berücksichtigen (beispielsweise die Familiensituation oder Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten), aber die französische arbeitsrechtliche Regelung unterscheidet sich in diesem Punkt vom deutschen Arbeitsrecht, wonach deutsche Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen haben. Im Übrigen gewährt das Arbeitsgesetzbuch einen außerordentlichen Anspruch auf Sonderurlaub aufgrund bestimmter familiärer Anlässe ohne Gehaltskürzung (Artikel L3142-2, Code du Travail). o 4 Tage bei Heirat oder bis zu 4 Tagen bei Eintragung einer Lebenspartnerschaft (PACS); o 3 Tage bei Geburt eines Kindes oder Haushaltsaufnahme eines Kindes in Vorbereitung einer Adoption; o 2 Tage bei Tod eines Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartners) oder eines Kindes; o 1 Tag bei Heirat eines Kindes; o 1 Tag bei Tod des Vaters, der Mutter, des Schwiegervaters, der Schwiegermutter oder von Geschwistern. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ein befristeter Arbeitsvertrag kann ohne beidseitiges Einverständnis nur aufgrund einer schwerwiegenden Verfehlung oder aufgrund höherer Gewalt beendet werden – oder seitens Arbeitnehmers, wenn dieser eine anderweitige unbefristete Anstellung vorweisen kann. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann zu jedem Zeitpunkt sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer beendet werden. Geht die Beendigung vom den Arbeitgeber aus, spricht man von einer arbeitgeberseitigen Kündigung ( Licenciement ), während eine Beendigung durch den Arbeitnehmer als arbeitnehmerseitiger Kündigung ( Démission ) bezeichnet wird. Die Rupture conventionnelle ist eine gesetzlich definierte Form einer einvernehmlichen Kündigung, die von beiden Seiten ausgehandelt wurde und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten wird, die zwingend das Datum der Beendigung des Arbeitsvertrages und die Höhe der besonderen Abfindungssumme ( Indemnité spécifique de rupture conventionnelle ) enthalten muss.
von Gertrud Hurck 5. April 2022
In Deutschland, wie auch in den meisten Staaten Kontinentaleuropas, findet sich das Berufsbild des Notars römisch-germanisch-rechtlicher Prägung, d.h. des Notars, der unabhängiger und unparteiischer Berater ist und dem sein Amt vom Staat als öffentliches Amt verliehen wird. Dabei ist die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen, wobei er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet ist, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete: • Grundstücksrecht (Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte). • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, europäische Nachlasszeugnisse, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.). • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen), Sorgeerklärungen. • Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen). Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte - wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge – erfordern eine notarielle Beurkundung; bei anderen, wie Testamenten, ist die notarielle Beurkundung optional. Zu den weiteren Amtspflichten des Notars gehört die Aufklärung und Belehrung, wobei er bei einer Verletzung dieser Pflichten mit seinem gesamten Vermögen haftet. Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit steht dem Notar ein Dienstsiegel zur Verfügung. Er hat eine Urkundenrolle zu führen. Werden Gelder beim Notar hinterlegt, hat er für deren Verwaltung eigene Anderkonten einzurichten. Anders als bei der Rechtsanwaltschaft ist der Zugang zum Notarberuf nicht frei, sondern durch das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtssuchenden mit notariellen Leistungen begrenzt - es werden nur so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Zum Anwaltsnotar wird nur bestellt, wer mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war, seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig ist und zudem die notarielle Fachprüfung bestanden hat. Gänzlich anders ist das anglo-amerikanische Anwaltsnotariat (public notary oder notary public ) einzuordnen. In Großbritannien und den englisch-rechtlich rezipierten Ländern (wie Indien oder Australien) sind Notare in Ausbildung, Qualifikation, Befugnissen und Kompetenz nicht ansatzweise mit Notaren deutscher oder französischer Prägung vergleichbar. Englische Notare erhalten ihre Ernennungsurkunde durch das Faculty Office vom Erzbischof von Canterbury, der aufgrund staatlicher Delegation für die Ernennung der Notare, und zwar sowohl der kirchlichen als auch der weltlichen, seit 1533 zuständig ist. Sie üben somit ein öffentliches Amt aus. In Ermangelung eines gesicherten heimatrechtlichen Beurkundungsmarktes – das Common Law bedient sich bei förmlichen Verträgen bevorzugt der Rechtsfigur des Deed , also einer Rechtsurkunde unter Verwendung von Siegeln und Unterschriftszeugen – ist die große Mehrzahl der notariellen Tätigkeiten auf den internationalen Urkundenverkehr beschränkt. Der Notar des Common Law kann gesetzlich geforderte oder erlaubte Eide abnehmen, die verbindliche Rechtsgültigkeit von Grundstücksübertragungen, Vollmachten, Testamenten und anderen Deeds im Rechtsverkehr bestätigen, Scheck-, Wechsel- und Seeprotesturkunden ausstellen und Bodmerei- und Respondentiabriefe, Chartervertrag und Havarie-Grosse-Verpflichtungsschein beurkunden. Bei der Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen nimmt er richterliche Funktionen wahr und kann Zeugenvernehmungen und Zwangsmittel anordnen. Im Gegensatz zur englischen Praxis ist der Notar in den Vereinigten Staaten noch nicht einmal ein Jurist, sondern ein Beglaubigungsbeamter, und seine Tätigkeit beschränkt sich auf Unterschrifts- und Kopienbeglaubigung zur inländischen Verwendung. Es erfolgt jedoch weder eine rechtliche Beratung noch eine rechtsgeschäftliche Beurkundung. Einem Notary Public in den USA ist es sogar ausdrücklich verboten, eine juristische Meinung (Legal Opinion) abzugeben oder gar Rechtsrat zu erteilen. Die Voraussetzungen, um in den USA zum Notary Public bestellt zu werden, sind überschaubar: Mindestalter von 18 Jahre, nicht vorbestraft ( background check ), standardisierte Prüfung, Abgabe eines Eides, Zahlung einer Gebühr. Die meisten Bundesstaaten verlangen keine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang oder einer Schulung. Auf den Test bereiten sich die meisten angehenden Notaries im Selbststudium vor.
von Gertrud Hurck 5. April 2022
Der Immobilienkauf in Frankreich beginnt mit dem Vorvertrag ( compromis de vente/promesse synallagmatique de vente ), in dem sich der Verkäufer verpflichtet, die Immobilie zu zu einem bestimmten Preis zu verkaufen und der Käufer sich verpflichtet, die Immobilie zu diesem Preis zu kaufen. Der Vorvertrag muss zwingend folgende Angaben enthalten: • Kontaktdaten des Käufers und Verkäufers • Adresse des Objektes • detaillierte Beschreibung des Objektes einschließlich der Nebengebäude und der Ausstattung • im Falle einer Eigentumswohnung: Größe der Wohnung in Quadratmetern • ggf. vorhandene Grunddienstbarkeiten, z. B. Wegerecht • Frist, bis zu deren Ablauf der Hauptvertrag unterzeichnet sein muss • Datum der Schlüsselübergabe • Höhe der Provision des Vermittlers (Immobilienmakler oder Notar) und wer die Vermittlerprovision zu tragen hat • auflösende Bedingungen ( conditions suspensives ) - z. B. dass der Käufer vom Kauf zurücktreten kann, falls er aus irgendeinem Grund keine Hypothek bekommt, die Durchführung bestimmter Arbeiten (z.B. die Entfernung von Asbest) oder die Genehmigung eines Bauantrags für Renovierungen an der Immobilie oder für Anbaumaßnahmen • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, vor allem welche Anteile des Kaufpreises zu welchem Zeitpunkt bereits vollständig bezahlt sein müssen. Die Unterzeichnung des Vorvertrages geht für gewöhnlich mit einer Hinterlegung einher, 10% des Kaufpreises ist die Norm und wird an den Notar oder Makler gezahlt, nicht an den Verkäufer. Vor Abschluss des Vorvertrages muss der Verkäufer die folgenden Dokumente vorlegen: o Gutachten über Blei im Baumaterial ( constat de risque d’exposition au plomb – CREP ) o Gutachten über Asbest im Baumaterial ( état d’amiante ) bei Gebäuden, die vor Juli 1997 erbaut wurden o Gutachten über bestehende Elektroinstallationen ( état de l’installation intérieure d’électricité ), bei Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind. o Gutachten über bestehende Gasinstallationen ( état de l’installation intérieure de gaz ), o Gutachten zum Schädlingsbefall durch Termiten ( état parasitaire relatif aux termites ) o Gutachten über Naturgefahren, wie Überschwemmungen ( état des risques et pollutions - R.N.T.E ). o Bescheinigung über die Energiebilanz der Immobilie ( diagnostic de performance énergétique - DPE ). o Gutachten über den Zustand der Sickergrube, soweit vorhanden ( état de l’installation d’assainissement non collectif ). Das Gutachten darf nicht älter als 3 Jahre sein. o Information oder ein Gutachten über das Risiko zum Befall durch den Echten Hausschwamm (diagnostic mérule) o Seit dem 1. Januar 2020 bei Immobilien, die von Flughafenlärm betroffen sind, auch ein Gutachten über Lärmbelastung. Handelt es sich um den Erwerb von Miteigentum ( acquisition de copropriété ), wie z. B. eine Wohnung als Teil eines Hauses, so muss unter anderem vorgelegt werden: o Kopie der Gemeinschaftsordung ( règlement de copropriété ) o Zusammenfassung der Informationen zur Zusammensetzung und Aufteilung der Eigentümergemeinschaft, der Ausstattung, usw. ( fiche synthétique de la copropriété ) o Informationen zur Hausverwaltung, zu den Versicherungs- und Wartungsverträgen, zu wichtige Bauarbeiten ( carnet d’entretien de l’immeuble ). In Frankreich ist ein Vorvertrag rechtsgültig, er gilt dort als gegenseitiges Verkaufsversprechen, allerdings wird er erst nach Ablauf einer 10-tägigen Frist bindend, die nach Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien zu laufen beginnt. Bei der Unterzeichnung des Vorvertrages verpflichtet sich der Käufer üblicherweise zur Leistung einer Anzahlung (max. 10 % des Kaufpreises) auf das Anderkonto des Maklers oder des Notars. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können auch noch nach Ablauf der Widerrufsfrist vom Vorvertrag zurücktreten, für diesen Fall ist in einem Vorvertrag häufig eine entsprechende Klausel vorgesehen ( clause de dédit ), in der festgelegt ist, welche Entschädigungssumme an die andere Partei zu zahlen ist. Wurde stattdessen eine Strafklausel („ clause pénale “) in den Vorvertrag eingefügt, bewirkt diese, dass der Verkäufer die bereits getätigte Anzahlung behalten darf, wenn der Käufer den Hauptvertrag trotz unterschriebenem Vorvertrag nicht unterzeichnet. Darüber hinaus steht dem Verkäufer das Recht zu, zusätzlich zur einbehaltenen Anzahlung auch noch vor Gericht gehen und die Erfüllung des Vertrages einzuklagen. Obwohl es dafür keine gesetzliche Regelung gibt, wird der Hauptvertrag ( contrat de vente définitif oder acte authentique ) meist vom Notar des Käufers verfasst, der dafür die folgenden Dokumente anfordert: Geburtsurkunden, evtl. Eheverträge von Käufer und Verkäufer, Eigentümer-Urkunde, Grundbuchauszug, Hypothekenurkunden. Die Grundbucheintragung ist - anders als in Deutschland – eine reine Formsache. In Frankreich werden regionale Hypothekenregister ( Bureaux de Conservation des Hypothèques ) geführt, in denen sowohl Eigentumsrechte als auch Grundpfandrechte registriert sind. Ein Abschluss des Hauptvertrages ist erst möglich, wenn der gesamte Kaufpreis auf dem Anderkonto des Notars eingegangen ist. Wurde im Rahmen des Vorvertrages bereits bis zu 10 % des Kaufpreises angezahlt, wird dieser Betrag auf den Kaufpreis angerechnet. Bei der Unterzeichnung des Hauptvertrages werden üblicherweise die Schlüssel des Objektes übergeben. Bei dem Notar, wird in der Praxis der komplette Kaufpreis sofort an den Verkäufer bezahlt. Zuzüglich zum Kaufpreis werden beim Immobilienerwerb Gebühren und Steuern fällig. Diese umfassen das eigentliche Notarhonorar ( les émoluments ) und die Auslagen des Notars ( les débours ). Die Höhe des Notarhonorars ist von einer besonderen Verordnung geregelt und richtet sich wie in Deutschland nach dem Kaufpreis der Immobilie. Die Kaufsteuern umfassen hauptsächlich die Grunderwerbssteuern ( les droits de mutation ), deren Höhe sich nach dem Kaufpreis der Immobilie richten.
von Gertrud Hurck 24. August 2020
1) Peter Piper picked a peck of pickled peppers A peck of pickled peppers Peter Piper picked If Peter Piper picked a peck of pickled peppers Where’s the peck of pickled peppers Peter Piper picked? 2) Betty Botter bought some butter But she said the butter’s bitter If I put it in my batter, it will make my batter bitter But a bit of better butter will make my batter better So ‘twas better Betty Botter bought a bit of better butter 3) How much wood would a woodchuck chuck if a woodchuck could chuck wood? He would chuck, he would, as much as he could, and chuck as much wood As a woodchuck would if a woodchuck could chuck wood 4) She sells seashells by the seashore. How can a clam cram in a clean cream can? 5) I saw Susie sitting in a shoeshine shop. Where she shines she sits, and where she sits she shines 6) Fuzzy Wuzzy was a bear. Fuzzy Wuzzy had no hair. Fuzzy Wuzzy wasn’t fuzzy, was he? 7) You know New York, you need New York, you know you need unique New York 8) If a dog chews shoes, whose shoes does he choose? 9) I wish to wash my Irish wristwatch 10) Wayne went to wales to watch walruses 11) Flash message and stupid superstition of eleven benevolent elephants 12) Which wristwatches are Swiss wristwatches? 13) Fred fed Ted bread, and Ted fed Fred bread 14) A skunk sat on a stump and thunk the stump stunk, but the stump thunk the skunk stunk 15) Lesser leather never weathered wetter weather better 16) She's so selfish she should sell shellfish, but shellfish shells seldom sell well. 17) Which witch wished which wicked wish? 18) Any noise annoys an oyster but a noisy noise annoys an oyster more. 19) A loyal warrior will rarely worry why we rule. 20) When a doctor doctors a doctor, does the doctor doing the doctoring doctor as the doctor being doctored wants to be doctored or does the doctor doing the doctoring doctor as he wants to doctor? 21) A tutor who tooted a flute, tried to tutor two tooters to toot. Said the two to their tutor, “Is it harder to toot or to tutor two tooters to toot?” 22) The sixth sick sheik's sixth sheep's sick.
von Gertrud Hurck 12. Juli 2020
In Deutschland ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) für die Bewertung ausländischer Qualifikationen – wie schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen – zuständig und stellt Inhaber/innen eines ausländischen Hochschulabschlusses auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Für die Anerkennung dieser Abschlüsse sind jedoch unterschiedliche Stellen in den Ländern zuständig, die ggf. die ZAB im konkreten Einzelfall um ein Gutachten bitten oder allgemeine Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem anfragen können. Bei der Übersetzung ausländischer Zeugnisse ergibt sich die Schwierigkeit im Wesentlichen aus der Unteschiedlichkeit der Bildungs- und Studiensysteme sowie der Verschiedenartigkeit der Notenstrukturen. Aus diesem Grund werden Zensuren grundsätzlich nicht in das deutsche Notensystem übertragen, stattdessen enthalten viele Zeugnisse und Abschlüsse einen Abschnitt, in dem das von ihnen verwendete Notenvergabesystem erläutert wird, und Universitäten und Hochschulen veröffentlichen Umrechnungstabellen auf ihren Webseiten, damit sich ausländische Studierende ein Bild machen können, ob ihre Leistungen den Anforderungen der jeweiligen Institution entsprechen. Eine andere Möglichkeit ist ein Vermerk des Übersetzers in der Fußzeile, in dem der Abschluss kurz erläutert wird. Darüber hinaus enthält das von der Kultusministerkonferenz veröffentlichte „ Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse – anabin “ weitere Informationen zu diesem Thema. Um bestimmte Berufe ausüben zu dürfen, müssen in Deutschland im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse als Qualifikationsnachweis anerkannt werden. Diese Berufe werden als reglementierte Berufe bezeichnet, da für ihre Ausübung aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eine bestimmte Qualifikation vorgeschrieben ist. Die Bedingungen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind grundsätzlich in einem Gesetz auf Bundesebene festgelegt. Allerdings haben einige Bundesländer Zusatzregeln verabschiedet und diese gelten dann vorrangig gegenüber dem Bundesgesetz. Die ausländischen Zeugnisse und Qualifikationen werden als beglaubigte Kopie zusammen mit einer amtlichen Übersetzung eingereicht. Die amtliche Übersetzung von Zeugnissen und Qualifikationen darf nur von dazu ermächtigten Übersetzer/Innen durchgeführt werden, die mit dem ihnen verliehenen Stempel bescheinigen, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt.
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