In Deutschland, wie auch in den meisten Staaten Kontinentaleuropas, findet sich das Berufsbild des Notars römisch-germanisch-rechtlicher Prägung, d.h. des Notars, der unabhängiger und unparteiischer Berater ist und dem sein Amt vom Staat als öffentliches Amt verliehen wird.
Dabei ist die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen, wobei er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet ist, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
• Grundstücksrecht (Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte).
• Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, europäische Nachlasszeugnisse, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.).
• Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen), Sorgeerklärungen.
• Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen).
Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte - wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge – erfordern eine notarielle Beurkundung; bei anderen, wie Testamenten, ist die notarielle Beurkundung optional.
Zu den weiteren Amtspflichten des Notars gehört die Aufklärung und Belehrung, wobei er bei einer Verletzung dieser Pflichten mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit steht dem Notar ein Dienstsiegel zur Verfügung. Er hat eine Urkundenrolle zu führen. Werden Gelder beim Notar hinterlegt, hat er für deren Verwaltung eigene Anderkonten einzurichten.
Anders als bei der Rechtsanwaltschaft ist der Zugang zum Notarberuf nicht frei, sondern durch das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtssuchenden mit notariellen Leistungen begrenzt - es werden nur so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Zum Anwaltsnotar wird nur bestellt, wer mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war, seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig ist und zudem die notarielle Fachprüfung bestanden hat.
Gänzlich anders ist das anglo-amerikanische Anwaltsnotariat (public notary
oder notary public) einzuordnen. In Großbritannien und den englisch-rechtlich rezipierten Ländern (wie Indien oder Australien) sind Notare in Ausbildung, Qualifikation, Befugnissen und Kompetenz nicht ansatzweise mit Notaren deutscher oder französischer Prägung vergleichbar. Englische Notare erhalten ihre Ernennungsurkunde durch das Faculty Office
vom Erzbischof von Canterbury, der aufgrund staatlicher Delegation für die Ernennung der Notare, und zwar sowohl der kirchlichen als auch der weltlichen, seit 1533 zuständig ist. Sie üben somit ein öffentliches Amt aus. In Ermangelung eines gesicherten heimatrechtlichen Beurkundungsmarktes – das Common Law bedient sich bei förmlichen Verträgen bevorzugt der Rechtsfigur des Deed, also einer Rechtsurkunde unter Verwendung von Siegeln und Unterschriftszeugen – ist die große Mehrzahl der notariellen Tätigkeiten auf den internationalen Urkundenverkehr beschränkt. Der Notar des Common Law kann gesetzlich geforderte oder erlaubte Eide abnehmen, die verbindliche Rechtsgültigkeit von Grundstücksübertragungen, Vollmachten, Testamenten und anderen Deeds im Rechtsverkehr bestätigen, Scheck-, Wechsel- und Seeprotesturkunden ausstellen und Bodmerei- und Respondentiabriefe, Chartervertrag und Havarie-Grosse-Verpflichtungsschein beurkunden. Bei der Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen nimmt er richterliche Funktionen wahr und kann Zeugenvernehmungen und Zwangsmittel anordnen.
Im Gegensatz zur englischen Praxis ist der Notar in den Vereinigten Staaten noch nicht einmal ein Jurist, sondern ein Beglaubigungsbeamter, und seine Tätigkeit beschränkt sich auf Unterschrifts- und Kopienbeglaubigung zur inländischen Verwendung. Es erfolgt jedoch weder eine rechtliche Beratung noch eine rechtsgeschäftliche Beurkundung. Einem Notary Public in den USA ist es sogar ausdrücklich verboten, eine juristische Meinung (Legal Opinion) abzugeben oder gar Rechtsrat zu erteilen.
Die Voraussetzungen, um in den USA zum Notary Public bestellt zu werden, sind überschaubar: Mindestalter von 18 Jahre, nicht vorbestraft (background check), standardisierte Prüfung, Abgabe eines Eides, Zahlung einer Gebühr. Die meisten Bundesstaaten verlangen keine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang oder einer Schulung. Auf den Test bereiten sich die meisten angehenden Notaries im Selbststudium vor.